Allgemeines / Leistungen
Anwendung Thermografie
Bildmaterial / Referenzen
Blower-Door Luftdichtheit
Wohnungslüftung
Tauwasser / U-Wert
Schimmelpilze/Schwämme
Zimmerei / Holzbau
Galerie / Downloads / PR
Förderung / Links
Wohnen & Bauen
Wetter Thüringen
Dienstleisterkarte
Gästebuch
Standort
Impressum/Kontakt
Jobs / Karriere
Login Marktpartner
 



Die Luftdichtheit der Gebäudehülle muss sein! Das früher viel publizierte "atmende Haus" ist ein Irrglaube. Durch eine luftdichte Gebäudehülle wird sehr viel Heizenergie eingespart und die Bausubstanz wird geschützt. Durch Leckagen in der Luftdichtheitsschicht eines Gebäudes kann feuchte Raumluft in die Baukonstruktion eindringen und diese im Bereich der Taupunktebene befeuchten. Schimmel- und Schwammbildung in der Konstruktion sowie Insektenbefall (z.B. durch Hausbock, Holzwurm) an Holzbauteilen sind die Folge.

Setzen Sie besonders beim Dachausbau auf dauerhafte Sicherheit! Dauerhaft heißt mindestens 50 Jahre. Durch eine luftdichte Gebäudehülle wird die Standdauer eines Gebäudes wesentlich verlängert. Die Luftdichtheit ist die Grundvoraussetzung für den ordnungsgemäßen Wärme-, Brand und Schallschutz eines Hauses (auch sommerlicher Wärmeschutz).

Bestehen Sie als Bauherr beim Neubau eines Hauses oder bei der Altbausanierung auf die Durchführung eines Blower Door Tests, denn nur so kann geprüft werden, ob der geforderte Qualitätsstandard tatsächlich umgesetzt wurde. Bei Ankündigung des BlowerDoor Tests wird durch die ausführenden Handwerker von Anfang an viel sorgfältiger gearbeitet. Die Bauherrschaft erspart sich dadurch viel Ärger.


Wer ist für die Einhaltung der EnEV verantwortlich?

Der Bauherr! ... und die durch ihn beauftragten Personen (Auftragnehmer). Verstöße gegen die EnEV können mit empfindlichen Geldbußen belegt werden.


Normen und Verordnungen: DIN EN 13829, DIN 4108-7, EnEV 2002, EnEV 2004, EnEV 2007, EnEV 2009



... ist eine thermografische Untersuchung in Verbindung eines gleichzeitig durchgeführten Blower-Door-Tests. Die Aussagekraft der Thermogramme wird durch Druckdifferenzen im Gebäude zusätzlich enorm verstärkt. Besser geht`s nicht.

Bedingung: Temperaturdifferenz außen - innen von 15 K

Methode:  Es wird im Gebäude per Blower-Door ein stabiler Unterdruck von 50 Pa über einen Zeitraum von > 30 Minuten gehalten. Die nun durch Leckagen einströmende kalte Außenluft kühlt die Bauteiloberflächen soweit aus, dass diese Problemstellen nun mit der Infrarotkamera problemlos nachgewiesen und dokumentiert werden können. So lassen sich auch nicht sichtbare Leckagen an bereits beplankten Dampfbremsfolien (z.B. hinter Gipskarton) problemlos nachweisen.

Beispiele - von innen aufgenommen:


Eindringende Kälte bei 50 Pa Unterdruck an einem Dielenfußboden. Komplette Bereiche zwischen den Deckenbalken werden deutlich ausgekühlt. Zugluft auch in den Bereichen der Dielenfugen erkennbar.



Eindringende Kälte bei 50 Pa Unterdruck am Dielenfußboden im Bereich der Fußpfette (blaue "Windfahnen" deutlich erkennbar)



Eindringende Kälte bei 50 Pa Unterdruck an defekter Dampfbremsfolie. Die durch Leckagen in der Dampfbremsfolie einströmende Kaltluft kühlt nach einiger Zeit auch die Bauteiloberflächen der darüber montierten bzw. beplankten Baustoffe aus (hier Gipskartonplatte an einer Gaubenwange)



Hier finden Sie wichtige Informationen über die BlowerDoor Messung zum Download und zum Ausdrucken als pdf-Datei. Zum Download die Bildsymbole einfach anklicken.

Für den Inhalt dieser Informationsblätter ist ausschließlich die "BlowerDoor GmbH MessSysteme für Luftdichtheit" verantwortlich.

WICHTIG: Die darin enthaltenen Preisangaben sind lediglich Richtlinien und spiegeln marktübliche Kosten wieder. Wir distanzieren uns daher von diesen angegebenen Preisen. Blower Door Messungen sind durchaus viel günstiger zu haben.


"Die BlowerDoor-Messung"


"Wenn der Sturm im Haus tobt" ...  Sturm? Stimmt das überhaupt? Nimmt das Gebäude durch diese Messung Schaden? Nein. Die Luftströmung im Gebäude ist nur so groß, wie Luft durch Leckagen nachströmen kann. In fast dichten Gebäuden ist also kaum eine Luftströmung wahrnehmbar. Also keine Angst vor Schäden oder Verunreinigungen. Es wird nur eine Windstärke 5 auf die Gebäudehülle simuliert. Windböen des Alltages, die ständig auf das Gebäude einwirken, können deutlich stärker sein.



Die bestehende Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) schreibt im § 6 die Luftdichtheit der Gebäudehülle für ALLE zu errichtende Gebäude zwingend vor. Bereits in der Wärmeschutzverordnung `95 und in den vorangegeangenen Energieeinsparverordnungen war für Neubauten die Luftdichtheit vorgeschrieben.

Im Anhang 4 ist hierzu das Nachweisverfahren geregelt und die Blower Door Messung das vorgeschriebene Verfahren zur Messung der Luftdichtheit. Für Häuser mit raumlufttechnischen Anlagen (Lüftungsanlagen), KfW 40 bzw. KfW 60 Energiesparhäuser sowie Passivhäuser ist die luftdichte Gebäudehülle notwendige Voraussetzung.

Blower Door Messungen sollten bereits während der Bauphase, zur Behebung eventueller Mängel der Luftdichtheitsschicht durchgeführt werden. Eventuelle Leckagen können so im Beisein der ausführenden Handwerker noch während der Messung sofort verbessert bzw. optimiert werden. Eine baubegleitende Überprüfung der Luftdichtheit ist daher unbedingt empfehlenswert! Die abschließende Luftdichtheitsprüfung erfolgt dann nach Beendigung aller Baumaßnahmen bzw. Mängelbeseitigung, also im Nutzungszustand.

Mit einer Blower Door Messung wird die Luftdurchlässigkeit mengenmäßig bestimmt und die sogenannte Luftwechselrate pro Stunde ermittelt. Bei einer Druckdifferenz zwischen innen und außen von 50 Pa wird hierbei der Volumenstrom, bezogen auf das beheizte Raumvolumen, gemessen.

Eine BlowerDoor Luftdichtheitsprüfung gehört bei jedem Hausbau mittlerweile zum Standard und ist "Stand der Technik".

Aber auch zu dicht ist nicht unbedingt gut. Auf einen hygienischen Mindestluftwechsel ist unbedingt zu achten. DIN 4108 –T 2 (7) geht von einem durchschnittlichen Luftwechsel von 0,5 1/h aus. Bei dichten Gebäuden ohne raumlufttechnische Anlage ist auf jeden Fall eine regelmäßige Stoßlüftung durchzuführen.



(1) Zu errichtende Gebäude sind so auszuführen, dass die wärmeübertragende Umfassungsfläche einschließlich der Fugen dauerhaft luftundurchlässig entsprechend den anerkannten Regeln der Technik abgedichtet ist. Die Fugendurchlässigkeit außen liegender Fenster, Fenstertüren und Dachflächenfenster muss den Anforderungen nach Anlage 4 Nr. 1 genügen.
Wird die Dichtheit nach den Sätzen 1 und 2 überprüft, kann der Nachweis der Luftdichtheit bei der nach § 3 Absatz 3 und § 4 Absatz 3 erforderlichen Berechnung berücksichtigt werden, wenn die Anforderungen nach Anlage 4 Nummer 2 eingehalten sind.

(2) Zu errichtende Gebäude sind so auszuführen, dass der zum Zwecke der Gesundheit und Beheizung erforderliche Mindestluftwechsel sichergestellt ist.

EnEV 2009 Informationen des BMVB



Es ist heute noch ein weit verbreiteter Irrtum, dass ein Gebäude undicht sein sollte, um einen Luftaustausch zu gewährleisten. Von einer dichten Gebäudehülle erwartete man früher Schäden an der Bausubstanz. Genau das Gegenteil ist der Fall. Für den plötzlich auftretenden Schimmel machte man schnell die neu eingebauten, dichteren Fenster oder die Dampfsperre beim Dachausbau verantwortlich. Das ist aber so falsch! Richtig wäre, dass hier der U-Wert der nun neuen Fenster nicht besser sein sollte, als der U-Wert anderer Bauteile (z.B.Wände), da sich Tauwasser immer zuerst an den kühlsten Bauteiloberflächen im Gebäude niederschlägt. Sind also durch Tauwasser feucht werdende Fenster durch bessere Fenster erneuert worden, ist es durchaus möglich, dass sich nun Tauwasser in den nun kühleren Wandecken, bedingt durch geometrische Wärmebrücken in Abhängigkeit des Taupunktes, niederschlägt. Es ist also empfehlenswert, beim Einbau neuer Fenster auch die ordnungsgemäße Dämmung der Außenwände und des Daches zu überprüfen bzw. zu verbessern. Der hier auftretende Schimmelpilzbefall hat aber nichts mit der Dichtheit des Gebäudes zu tun. Die gesamte Bauphysik des Gebäudes muss stimmen und zusammen harmonieren.

Eine undichte Gebäudehülle gilt heute als ein erheblicher Qualitätsmangel am Gebäude und ist Ursache für eine schlechte Dämmung, was hohe Energiekosten dauerhaft zur Folge hat. Zahlreiche wissenschaftliche Untersuchungen haben bewiesen, dass durch diese Undichtigkeiten Bauschäden entstehen und das Wohlbefinden der Hausbewohner durch Zugluft, Lärm, Gerüche, Ungeziefer, usw., erheblich beeinträchtigt wird. Warme Raumluft kann mehr Feuchtigkeit aufnehmen und transportieren als kalte Luft. Gelangt die warme Raumluft in kühlere Bereiche der Konstruktion, so fällt Tauwasser aus. Durch kleinste Undichtigkeiten der Luftdichtheitsschicht wird warme und feuchte Raumluft in die Konstruktion eindringen und im Bereich der Taupunktebene die Konstruktion durchfeuchten und zerstören. Dämmstoffe, wie z.B. Mineralwolle, sind luftdurchlässig und dämmen nur ordnungsgemäß in Verbindung einer Luftdichtheitschicht.

Eine BlowerDoor Luftdichtheitsprüfung (BlowerDoorTest) gehört daher bei jeder Baumaßnahme an beheizten Gebäuden (Alt- und Neubau) zum Standard.



Mit einer luftdichten Gebäudehülle lässt sich nicht nur etwas für den Klimaschutz tun, sondern auch richtig Geld sparen ... Jahr für Jahr.

Eine noch so gute Dämmung wird praktisch wirkungslos, wenn keine Luftdichtheit gegeben ist. Sie dämmt dann nur bei Windstille ordnungsgemäß, also bei Null Druckdifferenz. Mineralwolle gilt nicht als luftdicht und benötigt zusätzlich eine Luftdichtheitsebene (z.B. Dampfbremse), um eine Dämmwirkung zu gewährleisten.

Aus Messerfahrung haben ältere Häuser, die bis in die 90-er Jahre gebaut wurden, nicht selten Luftwechselraten (n50-Wert) von 7 [h-1] und darüber.



Bei einem angenommenen Nettoraumvolumen von 500 m³ (normales EFH) und einer Luftwechselrate 7, ergeben sich Kosten für den Luftaustausch pro Jahr unter natürlichen Bedingungen von ca. 653 € *. Würde man die Luftwechselrate auf 1 minimieren, würden für den natürlichen Luftwechsel nur ca. 93 € * pro Jahr entstehen. Das wäre eine Ersparnis von ca. 560 € * Jahr für Jahr !!!            (* Werte für ein Einfamilienhaus mit Gasheizung Standort Erfurt, bei Elektroheizung Werte mit 2,5 multiplizieren)



Die Berechnung zum download:

Luftwechselrate 1 pdf-Dokument

Luftwechselrate 7 pdf-Dokument

Gern berechnen wir Ihnen die Einsparung, die durch Verbesserung der Luftdichtheit erreicht werden kann, ganz individuell für Ihr Gebäude, nach den gegebenen Heizungs- und Standortverhältnissen. Für unsere Kunden ist dies eine kostenlose Serviceleistung.

Die Überprüfung und Herstellung einer luftdichten Gebäudehülle ist also nicht nur für Neubauten interessant!

Das Energiesparen mit sogenannten Energiesparlampen und abschaltbaren Steckerleisten ist zwar sinnvoll, aber macht prozentual eher den geringsten Anteil aus. Das wirkliche Einsparpotential befindet sich im Bereich der Gebäudehülle (wärmeübertagende Umfassungsfläche).



Um zu einer aussagekräftigen Messung zu kommen, sollten Baufortschritt und Messtermin folgendermaßen abgestimmt werden:

Das Gebäude sollte sich in einem Zustand befinden, der weitgehend dem späteren bewohnten Zustand entspricht. Alle Bauteile und Komponenten, die auf die Dichtheit einen wesentlichen Einfluss haben, sollten angebracht sein.

  • die Messung ist zu jeder Jahreszeit möglich
  • fertige Montage aller Türen und Fenster 
  • die massiven Außenwände sollten innenseitig vollflächig verputzt sein
  • Montage der Luftdichtungsschicht im Leichtbaubereich (PE-Folie)
  • Sicherung der PE-Folie mit Konterlatten (70 Pa entspr. 7 kg/m²)
  • Luftdichte Anschlüsse zwischen verschiedenen Bauteilen
  • fertige Elektro-, Sanitär-, Heizungs- und Lüftungsinstallation
  • mit Wasser gefüllte Geruchsverschlüsse im Sanitärbereich
  • Stromanschluss: 230 V, ca. 1000 W

Bei der baubegleitenden Untersuchung sollten alle Stellen, die erfahrungsgemäß die gravierendsten Quellen für Leckagen sind, noch zugänglich sein, damit nach Durchführung des Tests noch Nachbesserungen möglich sind. Das heißt vor allem, dass die raumseitige Verkleidung im Trockenbaubereich, (wie Gipskarton, Paneele, usw.) und ggf. die innere zweite Dämmschicht noch nicht eingebaut sein sollte. Wichtig für die Unterdruckmessung ist allerdings, dass die Dampfbremse bzw. Dampfsperre mittels Lattung vor dem Abreißen gesichert ist.



Profitieren Sie von unserer hochmodernen digitalen Technik durch genauere Messergebnisse auch bei Wind! Unser Prüfgerät wird dazu mit einem Laptop verbunden und damit vollautomatisch über ein spezielles Prüfprogramm gesteuert. Mit dem DG-700 ist es möglich, einen konstanten Druck auch bei Leckagen aufzubauen und zu halten. Die Drehzahl wird automatisch den ständig veränderten Bedingungen angepasst. Somit können die n50 -, w50 - und q50 - Werte sofort baubegleitend verbessert und die Dichtheit des Gebäudes optimiert werden.


Minneapolis BlowerDoor Luftdurchlässigkeitsmessgerät mit DG-700

  • digital und automatisch durch digitales Druckmessgerät DG-700
  • Einbau in Haustür, Terrassentür oder Rohbauzargen
  • passend von 0,70 m x 1,30 m bis 1,14 m x 2,41 m
  • Messbereich: 35 - 7200 m³/h bei 50 Pa
  • Messbereich 35 - 180 m³/h für sehr dichte Gebäude oder einzelne Räume
  • Messgenauigkeit: ± 1 % vom Ablesewert oder 0,2 Pa
  • Anzeigegenauigkeit: 0,1 Pa
  • rechnergesteuerte BlowerDoor Messung
  • konst. 50 Pa-Einregulierung und Darstellung des aktuellen n50-Wertes
  • Aufnahme und Auswertung der natürlichen Druckdifferenzen
  • Datenerfassung mittels Notebook vor Ort und sofortige Auswertung
  • genaueste Messergebnisse auch bei Wind
  • Auswertung der nat. Druckdifferenz und des Volumenstromes bei 50 Pa
  • Anschluss: 230 V / 950 Watt
  • Prüfung von Lüftungsanlagen mit Luftstrombox 14 m³/h - 200 m³/h

Software:

  • TECTITE Express
  • TECLOG
  • Ermittlung der Kennwerte gemäß DIN EN 13829, EnEV und DIN 4108-7
  • Erstellung Dichtheits-Zertifikat



Nachdem das Prüfgerät für den Blower Door Test in einer entsprechenden Hausöffnung (Terrassentür, Haustür) installiert wurde, wird durch den Prüfer eine Hausbesichtigung vorgenommen. Hierbei werden alle Außentüren, Fenster und sonstige Öffnungen geschlossen. Abwasser- und Entlüftungsrohre werden temporär mit Gummiblasen oder Blindstopfen verschlossen und Geruchsverschlüsse mit Wasser befüllt. Kleinere Undichtigkeiten werden mit Klebeband abgeklebt. Nachdem augenscheinlich "alles dicht" ist, kann die Messung beginnen. Hierzu werden in die Eingabemaske des Prüfprogrammes, die Prüfnorm, die Daten zum Haus und - ganz wichtig - die Daten der Raumgeometrie eingegeben. 

Zuerst wird mit der BlowerDoor im Gebäude ein konstanter Unterdruck von 50 Pa aufgebaut. Nach dem Erreichen dieser konstanten Druckdifferenz, können sofort am Laptop der n50 - Wert (Luftwechselrate), der Volumenstrom, der Gebläsedruck, der Gebäudedruck, sowie die nat. Druckdifferenz abgelesen werden. Der Prüfer begibt sich nun, während dieser Unterdruck durch das Prüfgerät gehalten wird, mit dem Bauherren bzw. Auftraggeber auf Leckagesuche. An kleinsten Undichtigkeiten im Gebäude wird hier deutliche Zugluft spürbar sein (Fenster, Türen, Steckdosen, Lichtschalter, Revisionsöffnungen, u.ä.). Soweit möglich, werden vorhandene Leckagen sofort durch den Prüfer selbst, oder durch die ausführenden Handwerker abgedichtet. Das Prüfgerät reagiert sofort auf die veränderten Druckverhältnisse im Gebäude und passt automatisch die Drehzahl des Lüfterrades an, um den Prüfdruck bei konstant 50 Pa zu halten. Diese Maßnahme hat eine sofortige Verbesserung (Absenkung) des n-50 Wertes zur Folge.

Nachdem alle zur Messung möglichen Abdichtungsmaßnahmen vorgenommen wurden, beginnt nun die eigentliche Messung nach Messnorm EN 13829. Hierzu werden eine Über- und eine Unterdruckmessung durchgeführt, bei der jeweils 10 Messpunkte bei 70 Pa, 65 Pa, 60 Pa, 55 Pa, 50 Pa, 45 Pa, 40 Pa, 35 Pa, 30 Pa und 25 Pa gesetzt werden. Aus diesen Messergebnissen werden die n-50, w-50 und q-50 Werte, der Leckagestrom (V50) und die Äquivalenten Leckageflächen bei 4 und 10 Pa ermittelt. Aus den Werten der Unter- und Überdruckmessung wird der Durchschnitt gebildet. Dieser Wert ist das endgültige Messergebnis, über dieses ein Dichtheitszertifikat ausgestellt wird. Wir berechnen auch den Luftwechsel unter natürlichen Bedingungen, der für Energiebedarfsrechnungen und für Lüftungskonzepte notwendig wird.

grafische Darstellung der Messergebnisse

Darstellung von Über- und Unterdruck im selben Diagramm


Vergleich der Messergebnisse

Vergleich der Ergebnisse aus Über- und Unterdruckmessung mit Mittelwerten


Eine Luftdichtheitsprüfung für ein EFH dauert, je nach Aufwand, ca. 2 - 3 Stunden. Alle Messergebnisse werden dann im Büro protokolliert, ausgewertet, ausgedruckt und dem Auftraggeber in einer gebundenen Dokumentation in Papierform und elektronisch auf CD-R zugeschickt.

Es ist keinesfalls so, dass im Haus ein "Sturm tobt", wie auf einigen Internetseiten oder in den Medien immer wieder zu erfahren ist. Bei einem Haus, welches die Kriterien der Luftdichtheit erfüllt, ist nur eine geringe Luftströmung im Gebäude vorhanden und verringert sich, desto dichter das Haus ist. Es kann nur soviel Luft in bzw. aus dem Gebäude transportiert werden, wie durch Undichtigkeiten der Gebäudehülle nachströmt.



Wir ermitteln folgende Luftwechselraten:

  • n50 Wert - volumenbezogene Luftdurchlässigkeit
  • w50 Wert - nettogrundflächenbezogene Luftdurchlässigkeit
  • q50 Wert - hüllflächenbezogene Luftdurchlässigkeit

Hierzu ist es notwendig, dass das beheizte Raumvolumen, die beheizte Grundfläche und die beheizte Hüllfläche des zu untersuchenden Gebäudes angegeben werden.



Mancher Bauherr wird zu unrecht belächelt, wenn er die Meinung vertritt, dass es aus den Steckdosen, Lichtschaltern, Einbaustrahlern oder dem Spülkasten seines Hauses "zieht". Durch offene Kabelkanäle, Leerrohre, Hohlwände, Hohllochziegel, Wanddurchbrüche, u.v.m., durch die Außenluft angesaugt wird, kommt es sehr häufig vor, dass Zugluft in diesen Bereichen deutlich spürbar ist. Auch im Bereich von Fenstern, Türen und vor allem an Dampfsperren des Daches sowie deren Wandanschlüsse, treten sehr häufig Undichtigkeiten auf. All diese Leckagen können wir in Kombination des BlowerDoor Testes eindeutig nachweisen. Oft sind Luftströmungen schon mit dem Handrücken deutlich fühlbar.

Die Leckageortung erfolgt wahlweise mit:

  • Thermo-Anemometer (Luftgeschwindigkeitsmesser)
  • Thermografie (nur bei Temperaturdifferenz > 15 K von innen - außen möglich)
  • Rauch
  • Theaternebel

Bei Leckageortungen mit Theaternebel muss vor der Untersuchung die zuständige Leitstelle der Feuerwehr über die geplante Maßnahme informiert werden. Besorgte Anwohner oder Passanten könnten die austretenden Nebelschwaden, die z.B. durch Undichtigkeiten der Dachhaut dringen, für einen Wohnungsbrand halten und die Feuerwehr alarmieren!



Manch Handwerker hörte schon einmal was von Luftdichtheit...


... das gibt zwar Hoffnung, aber die beste Dampfsperre nützt sehr wenig, wenn die Entlüftungsrohre mit Klebeband nicht auf der Luftdichtheitsschicht, sondern AUF der Gipskartonplatte verklebt werden. Handwerker, für solche Rohrduchführungen gibt es spezielle Manschetten zum sicheren Verkleben auf der Dampfsperre. Allerdings sollten diese Manschetten nicht am Flexschlauch angebracht werden! Die Art des Klebebandes ist außerdem ungeeignet für dauerhafte Verklebungen.




Unvollständig verputztes Mauerwerk und offene Rohr- bzw. Kabeldurchführungen hinter Vorwandelementen. Dadurch treten ständige Zuglufterscheinungen z.B. an Steckdosen oder Spülkästen auf.



Falsch abgeklebte Dampfbremsfolie auf dem Gipskarton. Die Dampfbremsfolie ist nicht durchgängig verlegt, sondern an den Trockenbauwänden angestoßen. So kann Raumluftfeuchte in die Dachkonstruktion eindringen und schwere Bauschäden verursachen.

                                                         Copyright © 2004-2010 Lutz Weidner



Die Energieeinsparverordnung (EnEV) gewährt einen Bonus für dichtheitsgeprüfte Gebäude. Setzen Sie bereits bei der Vorplanung einen Dichtheitsnachweis an, dann erhalten Sie einen 15 %igen Bonus auf den Lüftungswärmebedarf. Niedrigenergie- und Passivhäuser werden bereits durch Förderprogramme der Bundesregierung mitfinanziert. Die Luftdichtheit eines Gebäudes ist ein wichtiges Qualitätskriterium.

Die Vermeidung von Lüftungswärmeverlusten ist eine wichtige Voraussetzung um Energie- bzw. Heizkosten einzusparen. Wärme kann über Fugen und Leckagen entweichen. Empfehlenswert ist es, Gebäude schon während der Bauphase auf ihre Dichtheit mit einer BlowerDoor Messung zu überprüfen. Die Energieeinsparverordnung erfordert diese Maßnahme und mit der DIN 4108-7 sind sie anerkannte Regel der Technik.

Die luftdichte Gebäudehülle ist seit DIN V 4108-7 Stand der Technik und seit 1998 anerkannte Regel der Technik zur WSVO '95 (Wärmeschutzverordnung). Die unaufgeforderte Herstellung der Luftdichtheit der Gebäudehülle, durch die ausführenden Planer und Handwerker wird vorausgesetzt und ist Pflicht. Jeder Bauherr hat das Recht auf ein luftdichtes Gebäude. Hierbei müssen die Grenzwerte eingehalten werden. Abweichungen der Werkleistung von den allgemein anerkannten Regeln der Baukunst und Technik begründen grundsätzlich deren Mangelhaftigkeit und einen Gewährleistungsanspruch des Bauherren (verdeckter oder versteckter Mangel).

Grenzwerte des n50-Wertes:

Gebäude mit natürlicher Lüftung:n50 <= 3,0 [h-1] 
Gebäude mit raumlufttechnischer Anlagen:   n50 <= 1,5 [h-1] 
Passivhäuser:n50 <= 0,6 [h-1] 


Blower-Door Beispielbericht eines Neubaues (PDF)




1. Einzuhaltende Forderung in Regelwerken und Stand der Technik         
(EnEV, DIN 4108-7, DIN EN 13829)

2. Senkung des Energieverbrauches
In Gebäuden mit luftdurchlässiger Gebäudehülle entweicht Warmluft und nachströmende Kaltluft muss zusätzlich aufgeheizt werden.

3. Wohnbehaglichkeit
Bei luftdurchlässigen äußeren Bauteilen wird vorhandene Dämmung unwirksam und so die Behaglichkeit im Winter durch zu niedrige und im Sommer durch zu hohe Innenflächentemperaturen erheblich gestört.

4. Lüftungsanlagen
Mit zuviel Falschluft funktioniert bei Niedrigenergiehäusern unter Umständen das ganze Konzept nicht.

5. Interne Luftströmungen
Innerhalb eines Gebäudes können durch kleine Undichtigkeiten (Installationsdurchführungen) Gerüche verschleppt werden.

6. Schadstoffbelastung
Die Luftdichtung muss bei Leichtkonstruktionen das Eindringen von Schadstoffen aus der Dämmung und der Umwelt verhindern. (Mineralfasern, Stäube, Pollen, Sporen, Gerüche, u.a.)

7. Schallübertragung
Alle Maßnahmen zur Reduktion der Luftschallübertragung versagen bei  Leckagen in der Gebäudehülle. (Fenster- und Türdichtungen, u.a.)

8. Brandübertragung
Durch Luftundichtigkeiten, z.B. an Steigsträngen, Rohren, Installationsöffnungen, usw., können im Brandfall heiße und gesundheitsschädliche Brandgase in  andere Räume und Geschosse eindringen.

9. Bauschäden
Wenn feuchte Innenluft durch Undichtigkeiten in kältere Bereiche der Gebäudehülle (z.B. Innendämmungen) eintritt, kann dort Wasserdampf kondensieren und zu erheblichen Bauschäden nach mehreren Jahren führen!!!  »» Schimmelpilzbildung!!!

 
Deshalb: Sichern Sie sich Ihren Garantieanspruch gegenüber Ihren Baufirmen, solange noch Zeit dazu ist!!!

Bauschäden sind meistens erst nach mehreren Jahren erkennbar und nur mit  sehr kostenintensivem Aufwand zu beheben.

Nicht fachgerecht eingebaute, nicht richtig verklebte oder durch nachträgliche Arbeiten zerstörte Dampfsperren sind meistens die Ursache. Natürlich gibt es  noch viele andere undichte Stellen im Haus  (Fenster, Türen, Steckdosen, Wandanschlüsse zum Dach, Dachflächenfenster, u.v.m.)

Sind Sie sich sicher, dass in Ihrem Haus alles in Ordnung ist?

Eine Luftdichtheitsprüfung Ihrer Gebäudehülle ist dagegen mit einem relativ geringen Aufwand durchführbar.

Dadurch haben Sie die Gewissheit, dass Sie für Ihr gutes Geld auch gute Qualität bekommen haben. Und es schützt Sie vor teuren Reparaturen in der Zukunft.

Geprüft wird die normgerechte Luftdichtheit nach DIN  4108-7, mit dem  „Blower-Door“ Verfahren nach DIN EN 13829 und unter Benutzung zusätzlicher Messtechniken. Es erfolgt eine computergestützte Auswertung, Darstellung und Dokumentation der Messergebnisse mit Dichtheitszertifikat. Die Prüfeinrichtung entspricht der ISO 9972.

Das Prüfgerät für den Blower-Door-Test wird ohne großen Aufwand in den Rahmen der Haus- oder Terrassentür eingespannt. Der Ventilator des Gerätes erzeugt dann im Gebäude ein Über- bzw. Unterdruck von 50 Pa (entspricht dem Druck der Windstärke 5). Austretende bzw. nachströmende Luft wird somit messbar. Es darf bei einem Haustyp mit natürlicher Lüftung max. das 3 fache, bei Häusern mit raumlufttechnischen Anlagen max. das 1,5 fache und bei Passivhäusern das 0,6 fache des Raumluftvolumens pro Stunde ausgetauscht werden. Das sind sehr geringe Werte, die meist nicht erreicht werden. Zusätzlich kann eine genaue Leckageortung mit  Theaternebel (Nebel ist ungiftig!) und eine Luftgeschwindigkeitsmessung durchgeführt werden. Somit sind auch angeblich „ziehende“ Steckdosen endlich mit Messergebnissen belegbar.

Bei einer Nebelprobe wird im Gebäude ein dichter Nebel und Überdruck erzeugt. Der Nebel tritt an der Außenseite des Gebäudes, in der Nähe der undichten Stellen, meist großflächig wieder aus. Der Nebeldurchtritt ist nun problemlos zu fotografieren und der Verursacher ist somit leicht festzustellen. Es empfiehlt sich jedoch, bei Prüfung mit Nebel vor Versuchsausführung die Feuerwehr zu verständigen, da sonst besorgte Nachbarn die Dichtigkeitsprüfung schnell um eine Feuerwehrübung ergänzen
.
 Es sollte daher auf andere Methoden zur Leckagesuche zurückgegriffen werden (Thermo-Anemometer, Thermografie).



Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.


   
Top