AGB
Die Fa. Bauthermografie & Luftdichtheitsprüfung Lutz Thomas Weidner behält sich vor, Bestellungen abzulehnen. Eine Annahme der Bestellung erfolgt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer. Wir bemühen uns Bestellungen kurzfristig zu bearbeiten.
Der/die Besteller/in verpflichtet sich, alle notwendigen Planungsunterlagen, wie Grundrisse, Schnitte und die Berechnungsblätter zum Wärmeschutznachweis als pdf-Datei an: info@blowerdoor-service.com zu übersenden.
Die/das Gebäude steht/en dem Prüfer zur Untersuchung frei zur Verfügung. Keine anderen Gewerke betreten im Untersuchungszeitraum das/die Gebäude. Das/die Gebäude wird/werden dem Prüfer durch den/die Auftraggeber/in prüffertig bereit gestellt.
Folgende Angaben sind zur Ermittlung der Messwerte notwendig und zum Messtermin durch den/die Auftraggeber/in kostenfrei zur Verfügung zu stellen:
- Art der Lüftung des Gebäudes (natürliche Lüftung wie z.B. Fenster, Lüftungsanlage oder Passivhaus)
- Nettoraumluftvolumen des Messbereiches für nL50 - Wert (Summe aller Nettogrundflächen x mittlere lichte fertige Höhe, abzgl. Dachschrägen etc.)
- Hüllfläche des Messbereiches für qE50-Wert (hüllflächenbezogene Luftdurchlässigkeit) bei Gebäuden mit einem Luftvolumen > 1.500 m³.
Messzeitpunkt:
1. Die Messung kann erst stattfinden, nachdem die Gebäudehülle incl. aller Durchdrinungen fertiggestellt ist.
2. Luftdichtheitsschichten müssen so befestigt bzw. mechanisch gesichert sein, dass sie durch die Messung nicht beschädigt werden.
bauseitig zu schaffende Voraussetzungen:
- alle die Luftdichtheit der Gebäudehülle beeinflussenden Bauteile des Objektes sind fertig gestellt. Durch noch folgende Arbeiten kann die Luftdichtheit der Gebäudehülle nicht mehr beeinträchtigt werden (Messung nach Fertigstellung des Gebäudes)
- Mauerwerksöffnungen, Leerrohre, Wandöffnungen, Deckenöffnungen zum Außenbereich oder zu angrenzenden Wohnungen müssen luftdicht verschlossen sein
- Baufreiheit, insbesondere in Nähe des Einbauortes
- Besenreinheit, mindestens in Nähe des Einbauortes Staubfreiheit
- Schaffung eines ausreichenden Luftverbundes in alle zu untersuchende Gebäudeteile (z.B. Einliegerwohnung, einzelne Räume)
- eingebaute und luftdicht verklebte Luftdichtheitsschicht (z.B. Dampfbremsfolie, OSB o.ä.)
- Sicherung aller Dampfbremsfolien mit einer Konterlattung / Unterkonstruktion gegen Abreißen!
- Bereitstellung Stromanschluss 230 V / 16 A, max. 40 m von der Einbauöffnung entfernt, separat abgesichert
- luftdichte Montage aller Außentüren, Fenster, Innenfensterbänke, Kellertüren, Tore, Rolltore, Sektionaltore, Bodenluke u.ä., die an Außenluft oder an unbeheizte Bereiche grenzen
- raumseitig vollflächig verputzte oder verspachtelte Außenwände und Schornsteine
- Entfernung aller Signal-Deckel der Unterputzdosen
- Bereitstellung von Leitern, Arbeitsbühnen, Gerüsten o.ä. zur Inspektion aller Gebäudeteile
- Abdichtung aller Abwasserleitungen, Öffnungen für Geräte die zur Messung noch nicht angeschlossen sind, ALD bzw. Lüftungsanlagen nach DIN 1946-0 und Schornsteinanschlüsse (Mehraufwand optional durch Auftragnehmer möglich)
- Befüllung aller Siphons mit Wasser
- Abschaltung von Gasthermen, Ölheizungen und Lüftungsanlagen zur Messung
- Feuerstätten und Festbrennstoffkessel müssen vollständig erloschen sein, Vergiftungsgefahr!!!
- alle Innentüren des zu messenden Bereiches sind während der Messung offen zu halten
- ausreichende Beleuchtung aller Gebäudeteile
- Be- und Entlademöglichkeit, Parkmöglichkeit
allgemeine Voraussetzungen:
- das Gebäude kann während der Messung nicht betreten oder verlassen werden, der Aufenthalt im Gebäudeinneren ist jedoch möglich
- das Gebäude muss für den gesamten Untersuchungszeitraum geschlossen bleiben
- Arbeiten mit Staubentwicklung sind während der Untersuchung einzustellen
- Lautsprecher von Radios oder Fernsehgeräten sind zur Leckageortung auszuschalten
- für eventl. messbegleitende Nachbesserungsarbeiten sollten Handwerker zur Untersuchung vor Ort sein
- bei zu starkem Wind muss der Messtermin verschoben werden
- in Nähe der Einbauöffnung dürfen zum Zeitpunkt der Untersuchung keine Maler- oder Putzarbeiten durchgeführt werden
- der/die Auftraggeber/in sorgt rechtzeitig für die Koordination der am Bau beteiligten Gewerke sowie Lieferanten und informiert bei Bedarf die Bewohner zur reibungslosen Durchführung der Messung
Sollte sich zum vereinbarten Termin vor Ort heraus stellen, dass der BlowerDoor-Test aufgrund mangelnder Prüffähigkeit des Messobjektes oder fehlender o.g. Voraussetzungen nicht durchgeführt werden kann (beispielsweise wegen unzureichender Lattung zur Sicherung der Dampfbremse oder verschlossene Baustelle), berechnen wir für diesen Termin sämtliche Fahrtkosten von der Geschäftsadresse des Auftragnehmers bis zum Messobjekt und zurück mit 0,50 €/km, unsere Zeit vor Ort und unsere Fahrtzeit mit einem Stundensatz von 50 € netto.
Der Einbau des Gerätes erfolgt in die Haus-, Wohnungs-, oder Terrassentür. Für eine passende Einbauöffnung sorgt der/die Auftraggeber/in. Alle Fenster und sonstige Öffnungen sind zur Messung zu schließen. Öffnungen, wie z.B. Kamine, Dunstabzugshauben, Lüftungen o.ä. sind vor der BlowerDoor Prüfung ggf. durch den/die Auftraggeber/in provisorisch abzukleben (mit Kreppband). Für provisorische Abdichtungsarbeiten oder Berechnungen der Gebäudegeometrie (Nettoraumluftvolumen, Hüllfläche), die zur Durchführung des BlowerDoor Tests durch uns notwendig werden, berechnen wir Regieleistungen von 80 € / Stunde zzgl. Material und Umsatzsteuer. Da bei der BlowerDoor-Messung ein Unterdruck in der Gebäudehülle erzeugt wird, kann es leider vorkommen, dass Staub durch Undichtigkeiten, z.B. aus Dachkonstruktionen, Verkleidungen, Kaminen, Trockenbauwänden o.ä. angesaugt werden kann. Für diese eventuellen Verunreinigungen durch Stäube und Gesundheitsgefährdungen für Personen sowie deren Haustiere, durch angesaugte Schadstoffe (z.B. Stäube der Mineralwolle, Sporen usw.) oder auftretenden Gerüche wird durch uns (Auftragnehmer), keine Haftung übernommen. Sie sind vielmehr ein Beweis für Undichtigkeiten in der Gebäudehülle. Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass ältere Dämm- und Baustoffe (Glas- und Steinwolle, Asbest usw.) unter Krebsverdacht stehen. Sollten unter krebsverdacht stehende Stoffe verbaut sein, ist der Auftragnehmer durch den/die Auftraggeber/in vor der Untersuchung über diese Gefahren zu informieren! Geruchsverschlüsse in Küchen oder Sanitärbereichen sind mit Wasser zu befüllen. Heizanlagen und Feuerungsstätten müssen während der Messung außer Betrieb genommen werden (Vergiftungsgefahr!). Das Risiko, dass Verunreinigungen oder Geruchsbelastungen entstehen, ist aber sehr gering.
Alle Bauteile, insbesondere Dampfsperren bzw. Dampfbremsen, müssen so montiert und beschaffen sein, dass sie einem maximalen Prüfdruck von 70 Pa (7 kg /m²) im Über- und Unterdruckverfahren standhalten. Folien sind mit Konterlattungen zu sichern. Für Schäden, die durch mangelhafte Befestigung der Bauteile entstehen, wird durch uns (Auftragnehmer) keine Haftung übernommen.
Bei einer eventuell beauftragten Leckageortung mit Theaternebel, ist durch den/die Auftraggeber/in vorher die zuständige Rettungsleitstelle über die geplante Maßnahme zu informieren, um Fehlalarmierungen der Feuerwehr durch besorgte Anwohner oder Passanten zu vermeiden. Beim Einsatz eines Nebelgenerators sind Rauchmelder und automatische Löscheinrichtungen vor Beginn der Messung zu deaktivieren.
Für den Zeitraum der Messung sind der o.g. Stromanschluss sowie eventuell notwendige Leitern, Gerüste, Arbeitsbühnen, etc. durch den/die Auftraggeber/in kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Das Angebot beinhaltet keine Schutzdruckmessungen.
Für Leckageortungen, die einen Eingriff in die Baukonstruktion nötig machen sollten, ist die Haftung durch uns für eventuell auftretende Schäden ausgeschlossen. Das Risiko für dabei entstehende Schäden, trägt allein der/die Auftraggeber/in. Ein Eingriff in die Baukonstruktion erfolgt nur mit Anweisung oder Zustimmung des Auftraggebers bzw. der Auftraggeberin und auf dessen/deren Kosten, die vor dem Eingriff vertraglich vereinbart werden.
Erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer kommen ein Werkvertrag (Messung) und ein Dienstvertrag (Auswertung) nach BGB zustande.
Die Haftung des Auftragnehmers und seiner Mitarbeiter wird für Personen- und Sachschäden auf höchstens 3.000.000 € begrenzt. Alle darüber hinausgehenden Schadensersatzansprüche gegen den Auftragnehmer und seine Mitarbeiter werden ausgeschlossen. Dies gilt auch für Schäden die bei Nachbesserung entstehen. Für vorsätzlich herbei geführte Schäden sind Haftungsbegrenzungen grundsätzlich ausgeschlossen. Unsere Untersuchungen schließen weitere verdeckte und versteckte Mängel in der Konstruktion nicht aus. Die Haftung dafür bleibt bei den jeweiligen ausführenden Planern und Gewerken (Projektanten, Architekten, Handwerksbetriebe, Bauträger u.ä.). Unser Angebot beinhaltet keinerlei Planungsleistungen oder Sanierungskonzepte. Diese Leistungen können bei Bedarf gesondert in Auftrag gegeben werden.
Der Prozentsatz der Umsatzsteuer, welcher sich auf den Rechnungs-Bruttobetrag auswirkt, richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und ist veränderbar.
Widerrufsrecht
Das Widerrufsrecht steht dem/der Auftraggeber/in zu, soweit er/sie die Verbrauchereigenschaft gemäß § 13 BGB erfüllt.
Der/die Auftragnehmer/in hat das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Auftrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag der Auftragsbestätigung.
Möchte der/die Auftraggeber/in die beauftragte Leistung schnellstmöglich erhalten, so ist dem Auftragnehmer schriftlich ausdrücklich zu erklären, dass er vor Ablauf der Widerrufsfrist mit den Arbeiten beginnen darf und der/die Auftaggeber/in auf sein/ihr 14-tägiges Widerrufsrecht verzichtet!
Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Fa. Bauthermografie & Luftdichtheitsprüfung Lutz Thomas Weidner, Dorfstraße 9, D- 07774 Wichmar, Fax: +49 (0)36421-23751, e-Mail: info@bauthermografie-luftdichtheit.de, mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, per e-Mail oder per Telefax) der Entschluss, diesen Auftrag zu widerrufen, schriftlich mitgeteilt werden. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist durch den/die Auftraggeber/in mit Versanddatum abgesendet wird. Über den Widerruf muss ein Nachweis durch den/die Auftraggeber/in geführt werden (z.B. Fax-Sendeprotokoll, Einlieferungsbeleg über den Briefversand). Widerrufe per e-Mail werden erst nach Eingangsbestätigung durch den Auftragnehmer wirksam.
Soweit nicht gesetzliche Schriftform vorgeschrieben ist, soll in unserer Geschäftsbeziehung Textform ausreichen.
Diese AGB wurden von dem/der Besteller/in vollständig gelesen, verstanden und durch Anklicken des Kästchens bestätigt sowie vollumfänglich anerkannt.
Salvatorische Klausel:
Ist eine der vorstehenden Klauseln, Vorschriften oder Bestimmungen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Vorschriften oder Gesetzesänderungen ganz oder teilweise unwirksam, so bleiben alle anderen Bestimmungen hiervon unberührt und gelten weiterhin in vollem Umfang.
Die Hinweise zum Datenschutz wurden den/der Besteller/in unter: https://www.bauthermografie-luftdichtheit.de/Datenschutz/ zugänglich gemacht.